USTR Greer zur EU-Google-Strafe:
- Es ist klar, dass die EU weiterhin die wettbewerbsfähigsten US-Unternehmen im Visier hat.
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Diese Maßnahmen führen zu massiver Unsicherheit für die US-Exporte von Waren und Dienstleistungen nach Europa.
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Die USA arbeiten daran, Bedenken hinsichtlich des Digital Markets Act der EU und anderer Maßnahmen durch einen verantwortungsvollen, konstruktiven Dialog auszuräumen.
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Die jüngsten Maßnahmen der EU untergraben diese Bemühungen.
Die Europäische Kommission hat Google eine Geldstrafe auferlegt 890 Millionen Euro (1,0 Milliarden US-Dollar) wegen Verstoßes gegen den Digital Markets Act (DMA) und sagte, das Unternehmen habe seine eigenen Dienste in der Google-Suche zu Unrecht bevorzugt und App-Entwickler daran gehindert, Nutzer auf alternative Zahlungsoptionen außerhalb von Google Play umzuleiten.
Die EU ordnete Google an, diese Praktiken zu ändern. Google erklärte, das Urteil werde seine Produkte weniger nützlich und sicher machen und plant, Berufung einzulegen. Die Entscheidung trägt zu den wachsenden Handelsspannungen zwischen den USA und der EU bei. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer argumentiert, dass die EU überproportional erfolgreiche amerikanische Technologieunternehmen ins Visier nimmt.
Die Maßnahme könnte das Argument der Trump-Regierung stärken, dass die EU US-amerikanische Technologieunternehmen diskriminiere, was eine Grundlage für die Verfolgung von Maßnahmen darstellt Abschnitt 301 des Handelsgesetzes von 1974. Gemäß Abschnitt 301 kann der US-Handelsbeauftragte (USTR) Außenpolitik oder -praktiken untersuchen, die als unangemessen oder diskriminierend gelten und den US-Handel belasten, und, falls gerechtfertigt, Vergeltungszölle empfehlen.
Für Märkte gilt Folgendes:
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Die Google-Strafe erhöht das Risiko erneuter Handelsspannungen zwischen den USA und der EU.
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Dies könnte eine zusätzliche Rechtfertigung für eine Untersuchung gemäß Abschnitt 301 oder Vergeltungszölle liefern, wenn die Regierung zu dem Schluss kommt, dass die EU US-Unternehmen zu Unrecht ins Visier nimmt.
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Allerdings ist die Geldbuße löst selbst keine Zölle aus; ein separater USTR-Prozess und eine Entscheidung des Präsidenten wären weiterhin erforderlich.

